Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 2009 für die Vermittlung von touristischen Leistungen


1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Best Western Hotels Deutschland GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Best Western Hotels Deutschland GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) sind von Best Western Hotels Deutschland GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Best Western Hotels Deutschland GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Best Western Hotels Deutschland GmbH herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Best Western Hotels Deutschland GmbH gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Best Western Hotels Deutschland GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Best Western Hotels Deutschland GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Best Western Hotels Deutschland GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Best Western Hotels Deutschland GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Best Western Hotels Deutschland GmbH vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Best Western Hotels Deutschland GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2 Bezahlung
2.1 Die gebuchten Leistungen werden spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Hierzu erhält der Kunde ab 35 Tage vor Antritt der Reise eine Rechnung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angebote mit Ticket-Fremdleistungen (Musicaltickets, Theaterkarten, Flugtickets), welche sofort nach der Buchung zu 100 % in Rechnung gestellt werden. Nach Eingang des kompletten Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen. Buchungen, welche kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, werden sofort in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält mit seinen Reiseunterlagen einen Reisepreis-Sicherungsschein.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, und übersteigt der Reisepreis oder die Anzahlung pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Best Western Hotels Deutschland GmbH berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.4 Eventuell anfallende lokale Kosten wie Kurtaxe o.ä. werden dem Gast vor Ort in Rechnung gestellt und sind zusätzlich zu entrichten.
3 Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Best Western Hotels Deutschland GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Best Western Hotels Deutschland GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Best Western Hotels Deutschland GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4 Preisänderung
Bei Änderung der MwSt. behält Best Western Hotels Deutschland GmbH sich eine Anpassung vor. Dies gilt auch bei bereits gebuchten Leistungen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Best Western Hotels Deutschland GmbH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Best Western Hotels Deutschland GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Best Western Hotels Deutschland GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
29. Tag - 10. Tag vor Reisebeginn 35%
9. Tag - 4. Tag vor Reisebeginn 50%
3. Tag vor Reisebeginn - Anreisetag 90%

5.4 Davon ausgenommen sind Reisen, welche Flugtickets, Musical- oder Konzertkarten enthalten. Diese Buchungen sind nicht mehr stornierbar und werden in jedem Fall zu 100 % berechnet. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese aus den Buchungsunterlagen vor.
5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Best Western Hotels Deutschland GmbH nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.6 Best Western Hotels Deutschland GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Best Western Hotels Deutschland GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7 Best Western hat für alle Kunden in alle touristischen Angebote, welche zentral über www.bestwestern.de oder die Best Western Reservierungszentrale gebucht werden, kostenfrei eine ELVIA Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz Versicherung integriert. Diese kann von jedem Kunden bei einem Rücktritt oder Abbruch der Reise in Anspruch genommen werden.
6 Umbuchungen & Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Best Western Hotels Deutschland GmbH bei Angeboten, welche umbuchbar sind, ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
6.2 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Best Western Hotels Deutschland GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.3 Erweitert der Kunde seine Buchung (um zusätzliche Leistungen oder eine Aufenthaltsverlängerung) ist dies kostenfrei.
6.4 Verringert der Kunde seine Buchungen (Verkürzung der Aufenthaltsdauer, Teilstornierung von Leistungen – falls möglich), fällt auf die verringerte Leistung mindestens die definierte Stornierungsgebühr an. Für den Rest der in Anspruch genommenen, ursprünglich gebuchten Leistungen, die der Kunde noch in Anspruch nehmen will, wird der zum Zeitpunkt der Änderung noch verfügbare Preis gewählt (d.h. das neue Leistungspaket kann einen komplett anderen Preis anschließend haben => Tagespreis, etc.).
6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist Best Western Hotels Deutschland GmbH berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 35,- je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich. Best Western Hotels Deutschland GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.

7.2 Ein Rücktritt ist 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Best Western Hotels Deutschland GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Best Western Hotels Deutschland GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Best Western Hotels Deutschland GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Best Western Hotels Deutschland GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9 Obliegenheiten des Kunden
9.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Best Western Hotels Deutschland GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Best Western Hotels Deutschland GmbH zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Best Western Hotels Deutschland GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Best Western Hotels Deutschland GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Best Western Hotels Deutschland GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Best Western Hotels Deutschland GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.4 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Best Western Hotels Deutschland GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

9.5 Reiseunterlagen

Der Kunde hat Best Western Hotels Deutschland GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Best Western Hotels Deutschland GmbH mitgeteilten Frist erhält.

9.6 Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Best Western Hotels Deutschland GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

10 Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Best Western Hotels Deutschland GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit Best Western Hotels Deutschland GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die deliktische Haftung von Best Western Hotels Deutschland GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet jedoch

für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Best Western Hotels Deutschland GmbH ursächlich geworden ist.

11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Best Western Hotels Deutschland GmbH unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Best Western Hotels Deutschland GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Best Western Hotels Deutschland GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Best Western Hotels Deutschland GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Best Western Hotels Deutschland GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
12.3 Sobald Best Western Hotels Deutschland GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
12.4 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Best Western Hotels Deutschland GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.5 Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Best Western Hotels Deutschland GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Best Western Hotels Deutschland GmbH schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Best Western Hotels Deutschland GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14 Rechtswahl
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Best Western Hotels Deutschland GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Best Western Hotels Deutschland GmbH im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15 Gerichtsstand
15.1 Der Kunde kann Best Western Hotels Deutschland GmbH nur an dessen Sitz verklagen.
15.2 Für Klagen von Best Western Hotels Deutschland GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Best Western Hotels Deutschland GmbH vereinbart.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Best Western Hotels Deutschland GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.4 Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

16 Kinderermäßigung
Bei der Buchung eines touristischen Angebotes übernachtet und frühstückt 1 Kind bis 16 Jahre im Zimmer der Eltern kostenfrei. Angebote, welche nicht für Kinder geeignet sind werden separat ausgewiesen. Weitere Kinder auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Diese Ermäßigung bezieht sich nur auf Übernachtung/Frühstück. Gebuchte Zusatzleistungen werden separat berechnet. Diese können Kinderermäßigungen enthalten welche Sie bei Ihrer Buchung ersehen.