Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 2009
für die Vermittlung von touristischen Leistungen
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Best Western Hotels
Deutschland GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen
von Best Western Hotels Deutschland GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.
Beförderungsunternehmen) sind von Best Western Hotels Deutschland GmbH nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen von Best Western Hotels Deutschland GmbH
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Best Western Hotels Deutschland GmbH
herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht von Best Western Hotels Deutschland GmbH gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt Best Western Hotels Deutschland GmbH den Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er
die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Best Western
Hotels Deutschland GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird Best Western Hotels Deutschland GmbH dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Best Western Hotels Deutschland
GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Best Western
Hotels Deutschland GmbH vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Best Western Hotels Deutschland GmbH die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2 Bezahlung
2.1 Die gebuchten Leistungen werden spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Hierzu erhält der Kunde ab 35 Tage vor Antritt der Reise eine Rechnung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Angebote mit Ticket-Fremdleistungen
(Musicaltickets, Theaterkarten, Flugtickets), welche sofort nach der Buchung zu
100 % in Rechnung gestellt werden. Nach Eingang des kompletten Reisepreises
erhält der Kunde die Reiseunterlagen. Buchungen, welche kürzer als 30 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, werden sofort in Rechnung gestellt und sind sofort zur
Zahlung fällig. Der Kunde erhält mit seinen Reiseunterlagen einen
Reisepreis-Sicherungsschein.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, und übersteigt der Reisepreis
oder die Anzahlung pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Best Western Hotels Deutschland
GmbH berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.4 Eventuell anfallende lokale Kosten wie Kurtaxe o.ä. werden dem Gast vor Ort
in Rechnung gestellt und sind zusätzlich zu entrichten.
3 Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Best Western
Hotels Deutschland GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Best
Western Hotels Deutschland GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Best Western Hotels Deutschland GmbH
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber
geltend zu machen.
4 Preisänderung
Bei Änderung der MwSt. behält Best Western Hotels Deutschland GmbH sich eine
Anpassung vor. Dies gilt auch bei bereits gebuchten Leistungen, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber Best Western Hotels Deutschland GmbH unter der
vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert Best Western Hotels Deutschland GmbH den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann Best Western Hotels Deutschland GmbH, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen.
5.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
29. Tag - 10. Tag vor Reisebeginn 35%
9. Tag - 4. Tag vor Reisebeginn 50%
3. Tag vor Reisebeginn - Anreisetag 90%
5.4 Davon ausgenommen sind Reisen, welche Flugtickets, Musical- oder
Konzertkarten enthalten. Diese Buchungen sind nicht mehr stornierbar und werden
in jedem Fall zu 100 % berechnet. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen
abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese
aus den Buchungsunterlagen vor.
5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Best Western Hotels
Deutschland GmbH nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.6 Best Western Hotels Deutschland GmbH behält sich vor, in Abweichung von den
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In
diesem Fall ist Best Western Hotels Deutschland GmbH verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
5.7 Best Western hat für alle Kunden in alle touristischen Angebote, welche
zentral über www.bestwestern.de oder die Best Western Reservierungszentrale
gebucht werden, kostenfrei eine ELVIA Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz
Versicherung integriert. Diese kann von jedem Kunden bei einem Rücktritt oder
Abbruch der Reise in Anspruch genommen werden.
6 Umbuchungen & Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Best Western Hotels Deutschland GmbH
bei Angeboten, welche umbuchbar sind, ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
6.2 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Best Western Hotels
Deutschland GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.3 Erweitert der Kunde seine Buchung (um zusätzliche Leistungen oder eine
Aufenthaltsverlängerung) ist dies kostenfrei.
6.4 Verringert der Kunde seine Buchungen (Verkürzung der Aufenthaltsdauer,
Teilstornierung von Leistungen – falls möglich), fällt auf die verringerte
Leistung mindestens die definierte Stornierungsgebühr an. Für den Rest der in
Anspruch genommenen, ursprünglich gebuchten Leistungen, die der Kunde noch in
Anspruch nehmen will, wird der zum Zeitpunkt der Änderung noch verfügbare Preis
gewählt (d.h. das neue Leistungspaket kann einen komplett anderen Preis
anschließend haben => Tagespreis, etc.).
6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist Best
Western Hotels Deutschland GmbH berechtigt, die durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 35,- je Person zu verlangen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Änderungen sind nur auf Anfrage möglich. Best Western Hotels Deutschland GmbH
kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den
besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie
den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.
7.2 Ein Rücktritt ist 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden
gegenüber zu erklären.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Best Western Hotels
Deutschland GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Best Western Hotels Deutschland GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Best Western
Hotels Deutschland GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt Best Western Hotels Deutschland GmbH, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9 Obliegenheiten des Kunden
9.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Best Western Hotels Deutschland GmbH
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am
Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Best Western Hotels
Deutschland GmbH zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung
bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB
bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Best Western Hotels
Deutschland GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Best
Western Hotels Deutschland GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Best
Western Hotels Deutschland GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Best Western Hotels Deutschland
GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.4 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Best Western
Hotels Deutschland GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.5 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Best Western Hotels Deutschland GmbH zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht
innerhalb der von Best Western Hotels Deutschland GmbH mitgeteilten Frist
erhält.
9.6 Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Best Western Hotels
Deutschland GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
10 Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Best Western Hotels Deutschland GmbH für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
soweit Best Western Hotels Deutschland GmbH für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2 Die deliktische Haftung von Best Western Hotels Deutschland GmbH für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
10.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Reiseveranstalters sind.
Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet jedoch
für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Best Western Hotels Deutschland
GmbH ursächlich geworden ist.
11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
gegenüber Best Western Hotels Deutschland GmbH unter der nachfolgend /
vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung
von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu
melden.
11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden
sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Best Western Hotels Deutschland GmbH
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Best Western Hotels Deutschland
GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12 Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Best Western Hotels Deutschland
GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der
Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so
ist Best Western Hotels Deutschland GmbH verpflichtet, dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden.
12.3 Sobald Best Western Hotels Deutschland GmbH weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
12.4 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss Best Western Hotels Deutschland GmbH den Kunden über den
Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten,
um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird.
12.5 Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Best Western Hotels Deutschland GmbH wird Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Best Western
Hotels Deutschland GmbH schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
13.3 Best Western Hotels Deutschland GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass Best Western Hotels Deutschland GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt
hat.
14 Rechtswahl
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Best Western Hotels
Deutschland GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Best Western Hotels Deutschland GmbH im
Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
15 Gerichtsstand
15.1 Der Kunde kann Best Western Hotels Deutschland GmbH nur an dessen Sitz
verklagen.
15.2 Für Klagen von Best Western Hotels Deutschland GmbH gegen den Kunden ist
der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Best Western Hotels Deutschland GmbH vereinbart.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Best
Western Hotels Deutschland GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
Kunden ergibt oder
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
15.4 Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB
verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach
Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1
gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.“
16 Kinderermäßigung
Bei der Buchung eines touristischen Angebotes übernachtet und frühstückt 1 Kind
bis 16 Jahre im Zimmer der Eltern kostenfrei. Angebote, welche nicht für Kinder
geeignet sind werden separat ausgewiesen. Weitere Kinder auf Anfrage und nach
Verfügbarkeit. Diese Ermäßigung bezieht sich nur auf Übernachtung/Frühstück.
Gebuchte Zusatzleistungen werden separat berechnet. Diese können
Kinderermäßigungen enthalten welche Sie bei Ihrer Buchung ersehen.